AN- und ABMELDUNG bei der Stadtgemeinde Klosterneuburg

Stadt KlosterneuburgGem. §4 NÖ Hundeabgabegesetz ist der Erwerb eines Hundes binnen einem Monat durch den/der Halter/in der Abgabebehörde schriftlich anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit dem Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben. Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder Zuzug mit einem Hund eine neue Hunde-marke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.

Das Nichtmelden von Hunden bei der Gemeinde oder beim Magistrat und die Nichtkennzeichnung von einem  Microchip mit Registrierung  ist strafbar und wird bei der zuständigen BH zur Anzeige gebracht. Strafen bis zu € 3750,-

Die Registrierungsstelle in Klosterneuburg befindet sich im Rathaus, Rathausplatz 1, 2. Stock Zimmer 207-211, Parteienverkehr

NACH VORANMELDUNG Tel.: 444/229, 230, 231.

Online-Formulare sind auf der Webseite der Stadtgemeinde Klosterneuburg unter www.klosterneuburg.at  

Bei Abmeldung wegen Umzugs, Weitergabe oder Tod des Hundes, benötigt man die Hundemarke und den Nachweis über den Verbleib des Tieres.

Welche Daten benötigt man um den Hund anzumelden?

Daten zum Besitzer:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer;

Daten zum Hund:
Name, Rasse, Farbe, Chipnummer, Geburtsdatum (zumindest das Jahr),

Geschlecht;

Neu seit Juni 2023 ist der Hundepass – Sachkundeverordnung – https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Die Hundeabgabe in Klosterneuburg beläuft sich auf 52€/Jahr, Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential auf 177€/Jahr (Stand 2023) und ist am 15. Februar mittels zugeschickten Zahlschein der Stadtgemeinde zu entrichten.