Uns wurde ein toter Biber im Bachbett in Weidling gemeldet. Da sich die Jäger nicht zuständig fühlten meldeten wir den Fund sofort dem Amtstierarzt, der die Anweisung gab den Biber, wenn er keine groben äusserlichen Verletzungen aufweisen würde. Denn bei geschützten Tieren wie Biber oder Fischotter geht es immer um Fremdverschulden. Es sah bei diesem Biber aber nach Revierkampfspuren aus, und so wurde der Biber nicht zur Obduktion geführt sondern zum Recyclinghof zur TKV und die Meldung, Wo, Wie und Wann der Biber gefunden wurde , wurde schriftlich per Formular von uns beim Land angezeigt.