Tierbestattung

Sie haben Ihren Liebling verloren?

Sie haben Ihren Liebling verloren?
Foto Fuchs

Sie sind wie Familienmitglieder, darum ist es vielen Tierbesitzern ein Anliegen

Ihren Liebling privat zu beerdigen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:

Grundsätzlich sind tote Tiere aus seuchenhygienischen Gründen entsorgungspflichtig. Der Eigentümer ist verpflichtet, tote Tiere an eine zugelassene Einrichtung zu übergeben (z.B. Sammelstelle in den Gemeinden, Tierkörperbeseitigung (Saria), Tierfriedhof, Heimtierkrematorium).

In Niederösterreich ist das vergraben eines einzelnen Haustieres (Hund, Katze, Kleintiere) auf dem eigenen Grundstück des Tierhalters gestattet, sofern es sich nicht um ein seuchenverdächtiges Tier handelt.

ACHTUNG

In einzelnen Bundesländern bestehen jedoch weitere Einschränkungen!

Beerdigungen von Tieren dürfen nur auf Eigengrund stattfinden, nicht auf Miet- oder Pachtgründen bzw. auf Fremden Gelände, wie Wald, Wiesen oder Feldern.
Man sollte sorge Tragen, dass die Grabstelle tief genug ist, damit Wildtiere wie Füchse oder Dachse das Grab nicht schänden können.
Verwenden Sie Kalk damit der Verwesungsprozess schneller vor sich gehen kann.

Hilfe bei Grabarbeiten im eigenen Garten finden sie hier:
Lukas Felbermayer 0699/11 49 40 43

Tierbestattungen bieten verschiedene Möglichkeiten an, um Ihrem Tier die letzte Ehre zu erweisen.

Näheres finden Sie z.B. auf der Homepage

Tierkrematorium Wien- Tierfriedhof Wien

Verstirbt Ihr Tier bei Ihrem Tierarzt, kann sich dieser auch um die Abholung durch eine Tierbestattung kümmern.

Sie geben Ihren Liebling nicht gerne in Fremde Hände?

Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
0664 380 88 55.

Verbleibt das Tier beim Tierarzt und Sie haben keinerlei Interesse einer Beerdigung oder einer Kremation des Tieres, wird das Tier der Tierkörperverwertung übergeben.

Foto Fuchs
Foto Fuchs